Schul- und Hausordnung
Neufassung der Schul- und Hausordnung
Weil in der Schule viele Menschen miteinander leben und arbeiten wollen, müssen alle aufeinander Rücksicht nehmen. Die Lehrerin/der Lehrer hat das Recht ungestört unterrichten zu können, die Schülerinnen und Schüler haben das Recht ungestört lernen zu können.
Jeder ist auch für den Zustand des Gebäudes und seiner Ausstattung mitverantwortlich. Die folgenden Punkte regeln das Verhalten in der Schule und auf dem Schulgelände:
1. Unterrichtsbeginn: Die Unterrichtsstunden beginnen pünktlich – wer zu spät kommt, stört die anderen. Schüler der Klassen 5 – 8 stehen zur Begrüßung auf, Unterrichtsmaterialien werden vor Unterrichtsbeginn auf den Tisch gelegt.
2. Störungsfreier Unterricht: Hängt Eure Jacken – wo dies möglich ist – außerhalb des Klassenraumes auf, aber achtet darauf, dass keine Wertgegenstände in den Taschen sind. Aus Gründen der Höflichkeit, aber auch der Gesundheitsvorsorge, nehmt Kopfbedeckungen aller Art im Unterricht ab.
Bitte während des Unterrichts nicht essen oder Kaugummi kauen (Ausnahme: längere Klausuren oder Klassenarbeiten). Geschirr aus dem Schulcafé soll im Schulcafé bleiben. Handys, MP3-Player und ähnliches dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden. Nach dem Unterricht werden Stühle hochgestellt, Fenster geschlossen und Licht ausgeschaltet.
Schülerinnen und Schüler, deren Unterricht erst zur zweiten Stunde beginnt, aber schon vorher zur Schule kommen, halten sich im Schulcafé auf und gehen nicht in ihren Klassenraum.
3. Fachräume: Die Fachräume enthalten wertvolle und empfindliche Lehrmittel, daher dürfen Schüler diese Räume nur in Begleitung oder mit Genehmigung des Fachlehrers betreten.
4. Turnhalle: Die Klassen warten geschlossen draußen vor dem Sporthallenhaupteingang auf ihre Lehrkraft, auch wenn die Tür nicht verschlossen ist.
5. Pausen: In den großen Pausen verlassen alle Schüler der Klassen 5 – 8 das Schulgebäude. Zwei Schüler bleiben im Klassenraum, um ihn in Ordnung zu bringen und gründlich zu lüften.
6. Schulgelände: Wegen der Gefährdung auf der Straße dürfen Schüler der Klassen 5 – 10 das Gelände des Schulzentrums während der Unterrichtszeit nur verlassen , wenn sie die Erlaubnis eines Lehrers eingeholt haben.
7. Pausenhof: Auf dem Hof darf nichts geschehen, was einen Mitschüler gefährden oder das Gebäude beschädigen könnte. Im Winter ist es daher nicht erlaubt, Schneebälle zu werfen oder Rutschbahnen anzulegen. Ballspielen ist im Bereich des Innenhofes und in der Nähe von Fensterscheiben nicht zulässig. Der grüne Schulhof kann nur im Sommer freigegeben werden.
8. Fahrräder: Fahrräder werden in die dafür vorgesehenen Ständer gestellt. Für Mofas und Motorräder gibt es einen extra Parkplatz.
9. Grünanlagen: Die Anpflanzungen im Schulgelände sollen den asphaltierten Hof verschönern. Jeder kann sich vorstellen, wie das Schulgelände ohne Grünanlagen aussehen würde, und sollte also dazu beitragen, Bäume und Büsche zu erhalten.
10. Unfälle: Bei Unfällen im Gebäude oder auf dem Hof wird im Sekretariat Erste Hilfe geleistet.
11. Sachbeschädigung: Wer einen Schaden verursacht, meldet dies sofort im Sekretariat, damit die Haftung geklärt werden kann.
12. Feueralarm: Auf Fluren hängen Pläne, die bei Feueralarm den Fluchtweg angeben.
Beachtet bitte diese Schul- und Hausordnung zum Wohle aller!
Hinweis auf § 17 Schulgesetz: Die Schülerinnen und Schüler haben die Weisungen des Schulleiters und der Lehrkräfte zu befolgen, die dazu bestimmt sind, das Bildungs- und Erziehungsziel der Schule zu erreichen und die Ordnung an der Schule aufrechtzuerhalten.
Weil in der Schule viele Menschen miteinander leben und arbeiten wollen, müssen alle aufeinander Rücksicht nehmen. Die Lehrerin/der Lehrer hat das Recht ungestört unterrichten zu können, die Schülerinnen und Schüler haben das Recht ungestört lernen zu können.
Jeder ist auch für den Zustand des Gebäudes und seiner Ausstattung mitverantwortlich. Die folgenden Punkte regeln das Verhalten in der Schule und auf dem Schulgelände:
1. Unterrichtsbeginn: Die Unterrichtsstunden beginnen pünktlich – wer zu spät kommt, stört die anderen. Schüler der Klassen 5 – 8 stehen zur Begrüßung auf, Unterrichtsmaterialien werden vor Unterrichtsbeginn auf den Tisch gelegt.
2. Störungsfreier Unterricht: Hängt Eure Jacken – wo dies möglich ist – außerhalb des Klassenraumes auf, aber achtet darauf, dass keine Wertgegenstände in den Taschen sind. Aus Gründen der Höflichkeit, aber auch der Gesundheitsvorsorge, nehmt Kopfbedeckungen aller Art im Unterricht ab.
Bitte während des Unterrichts nicht essen oder Kaugummi kauen (Ausnahme: längere Klausuren oder Klassenarbeiten). Geschirr aus dem Schulcafé soll im Schulcafé bleiben. Handys, MP3-Player und ähnliches dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden. Nach dem Unterricht werden Stühle hochgestellt, Fenster geschlossen und Licht ausgeschaltet.
Schülerinnen und Schüler, deren Unterricht erst zur zweiten Stunde beginnt, aber schon vorher zur Schule kommen, halten sich im Schulcafé auf und gehen nicht in ihren Klassenraum.
3. Fachräume: Die Fachräume enthalten wertvolle und empfindliche Lehrmittel, daher dürfen Schüler diese Räume nur in Begleitung oder mit Genehmigung des Fachlehrers betreten.
4. Turnhalle: Die Klassen warten geschlossen draußen vor dem Sporthallenhaupteingang auf ihre Lehrkraft, auch wenn die Tür nicht verschlossen ist.
5. Pausen: In den großen Pausen verlassen alle Schüler der Klassen 5 – 8 das Schulgebäude. Zwei Schüler bleiben im Klassenraum, um ihn in Ordnung zu bringen und gründlich zu lüften.
6. Schulgelände: Wegen der Gefährdung auf der Straße dürfen Schüler der Klassen 5 – 10 das Gelände des Schulzentrums während der Unterrichtszeit nur verlassen , wenn sie die Erlaubnis eines Lehrers eingeholt haben.
7. Pausenhof: Auf dem Hof darf nichts geschehen, was einen Mitschüler gefährden oder das Gebäude beschädigen könnte. Im Winter ist es daher nicht erlaubt, Schneebälle zu werfen oder Rutschbahnen anzulegen. Ballspielen ist im Bereich des Innenhofes und in der Nähe von Fensterscheiben nicht zulässig. Der grüne Schulhof kann nur im Sommer freigegeben werden.
8. Fahrräder: Fahrräder werden in die dafür vorgesehenen Ständer gestellt. Für Mofas und Motorräder gibt es einen extra Parkplatz.
9. Grünanlagen: Die Anpflanzungen im Schulgelände sollen den asphaltierten Hof verschönern. Jeder kann sich vorstellen, wie das Schulgelände ohne Grünanlagen aussehen würde, und sollte also dazu beitragen, Bäume und Büsche zu erhalten.
10. Unfälle: Bei Unfällen im Gebäude oder auf dem Hof wird im Sekretariat Erste Hilfe geleistet.
11. Sachbeschädigung: Wer einen Schaden verursacht, meldet dies sofort im Sekretariat, damit die Haftung geklärt werden kann.
12. Feueralarm: Auf Fluren hängen Pläne, die bei Feueralarm den Fluchtweg angeben.
Beachtet bitte diese Schul- und Hausordnung zum Wohle aller!
Hinweis auf § 17 Schulgesetz: Die Schülerinnen und Schüler haben die Weisungen des Schulleiters und der Lehrkräfte zu befolgen, die dazu bestimmt sind, das Bildungs- und Erziehungsziel der Schule zu erreichen und die Ordnung an der Schule aufrechtzuerhalten.

